1.) Fischereifachliche Eignung/Ausbildung
Laut Tiroler Fischereigesetz wird eine fischereifachliche Eignung benötigt, um in Tirol fischen zu dürfen. In Tirol wird diese Eignung durch den Besuch einer Tiroler Unterweisung erlangt. Fischereifachliche Ausbildungen anderer Bundesländer und Staaten werden selbstverständlich anerkannt (z. B.: Amtliche Fischerkarte oder Deutscher Fischereischein).
Bitte führen Sie den Nachweis über die fischereifachliche Ausbildung beim Fischen stets mit.


2.) Mitgliedschaft beim Tiroler Fischereiverband
um in den Revieren Tirols fischen zu dürfen, müssen Sie laut Tiroler Fischereigesetz aktives Mitglied beim Tiroler Fischereiverband sein. Die Jahresmitgliedschaft beträgt:
  • für Tages(=Gast)kartenfischer/innen € 25,--
  • für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs € 10,--
  • für Jahres(=Namens)karteninhaber/innen € 50,--
Bitte führen Sie die Einzahlungsbestätigung über die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags beim Fischen mit.
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Antrag für eine Fischerkarte Revier 5025. Es sind maximal 5 Tageskarten oder 5 Halbtageskarten verfügbar.

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Die Fischerkarten Bestellung ist nur zwei Tage vorher möglich.

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